Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der AniMa HaRo einen Waffencheck durchführen.
Auch wenn die Regeln einschränkend sind, bitten wir um Verständnis, damit sich alle Besucher auf der AniMa HaRo wohl fühlen können und es ein faires Miteinander gibt.
Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seiner Eintrittskarte und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt.
Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:
» echte Schusswaffen und Gaspistolen (auch ungeladen), echte Munition, Gelblaster
» Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
» Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
» Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
» Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
» Hieb- und Stichwaffen mit scharfer oder stumpfer Metallklinge oder mit Spitzen (z.B. Katanas,
Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art außer Taschenmesser)
Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Sollten sie für den Cosplay-Wettbewerb gebraucht werden, so werden sie vor Beginn des Wettbewerbs von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen auf der Bühne getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen bei den Helfern wieder abgeholt werden.
Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
» Schusswaffenimitationen und Replika
» Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
» Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
» Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
» Reitgerten über 1 m Länge, Handpeitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stabpeitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge
Erlaubte Requisiten und Props dürfen auf der AniMa HaRo während der gesamten Dauer des Treffen getragen werden.
Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:
» Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik
» LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
» Waffen und Stäbe aus einer Kombination aus Holz und/oder Pappe/Plastik/Weichmaterial (wenn der Holzanteil nicht überwiegt, unter 2m Länge)
» Stäbe, bei denen deutlich erkennbar ist, dass sie nur zur Stabilisierung dienen
» Bogen und Köcher, aber ohne Pfeile
» Reitgerten, Peitschen (sofern nicht unter den beanstandeten Waffen genannt)
Im Zweifelsfall haben die Orga/Helfer das letzte Wort. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Bitte beachtet: Alle Fragen zu den Waffen und Kostümen, die sich nicht direkt mit den folgenden Richtlinien beantworten lassen, können von uns im Vorfeld leider nicht beantwortet werden. Jede Materialkombination fällt in der Realität anders aus und die Möglichkeiten und die Auswahl von Materialien sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Deshalb kann von uns nicht ohne bleibende Zweifel über das Internet bewertet werden. Jede Waffe muss vom Team des Waffenchecks vor Ort geprüft und eingeschätzt werden. Da es unmöglich ist, jede Waffe mit einer Regel zu erfassen, kann es auch hier je nach Helfer zu leicht unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Wir bitten euch dies im Rahmen eines reibungslosen Veranstaltungsverlaufes zu akzeptieren.
Bitte beachtet folgende Hinweise zu euren Kleidungsaccessoires
» Bei Stachelarm- und -halsbändern dürfen die Stacheln eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein
» Ketten aus Holz und/oder Kunststoff müssen deutlich erkennbar zur Kleidung gehören
» Ketten aus Metall müssen so an der Kleidung befestigt sein, dass sie nicht abgenommen werden können
» Die Kleidung sollte keine scharfen Ecken, Spitzen und Kanten aufweisen
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