Versteigerung

Auf der AniMa HaRo besteht neben dem Bring & Buy die Möglichkeit, eure gebrauchten oder gar neuen Gegenstände, die einen Bezug zu Anime/Manga/Japan haben, zu versteigern. Hierbei gehen  10% des Erlöses an die Animaharo.

  1. Eine Auktionsposition ist eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Gegenständen, also kann eine Position z.B. aus 30 Bänden einer Mangareihe oder einem einzelnen Plüschtier bestehen.
     
  2. Auktionsgegenstände und alle Angaben, wie Name des Verkäufers und Bezeichnung des Auktionsgegenstandes müssen spätestens eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Beginn der Versteigerung abgegeben werden. Abzugeben sind die Auktionate am Infostand/an der Kasse.
     
  3. Alle Auktionspositionen sollten weitestgehend einen Japan-/Anime-/Manga-Bezug haben. Auch Fandom und Ausnahmen werden zugelassen, dies ist vorher mit dem Auktionator oder den Organisatoren abzuklären.
     
  4. Die Anzahl der Auktionspositionen ist auf 5 pro Teilnehmer begrenzt.
     
  5. Alle Verkäufer sind angehalten Mängel wahrheitsgetreu anzugeben. Wird dagegen verstoßen, gehen alle Folgekosten zu Lasten des Verkäufers.
     
  6. Wir behalten uns vor, Artikel auch ohne Begründung auszuschließen. Insbesondere werden wir keine Gegenstände versteigern, die der aktuellen Hausordnung und Rechtsprechung widersprechen.
     
  7. 10% des Erlöses (gerundet auf Cent) gehen an die AniMa HaRo.
     
  8. Ein Gegenstand wird ersteigert, indem man die Hand hebt oder sonst erkennbar macht, dass der vom Auktionator genannte Preis gezahlt wird.
     
  9. Alle Gegenstände sind „gekauft wie gesehen“. Es gibt keine Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Rückgaberecht.
     
  10. Gebote sind bindend.
     
  11. Der Gewinner der jeweiligen Auktion hat den ersteigerten Gegenstand sofort bei den Auktionshelfern in bar zu bezahlen.
     
  12. Nach der Versteigerung sind der Erlös und/oder die nicht versteigerten Gegenstände innerhalb einer Stunde abzuholen. Wer nicht so lange bleiben kann, spricht bitte vor der Auktion mit dem Auktionator, um gegebenenfalls eine Einzelfallregelung zu finden.
     
  13. Der Auktionator hat das letzte Wort. Immer.

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