Hausordnung

  1. Das Konsumieren von Rauschmitteln jeder Art ist im Gebäude und auf dem Gelände streng untersagt!
     
  2. Minderjährige dürfen auch außerhalb des Geländes keinen Alkohol oder Drogen konsumieren. Ansonsten erfolgt eine Mitteilung an Eltern/Aufsichtsperson!
     
  3. Rauchen nur an ausgewiesenen Plätzen gestattet. Zigarettenstummel sind in den Aschenbechern zu entsorgen.
     
  4. CBD/THC haltige Tabakerzeugnisse dürfen auf und 200m um das Gelände nicht konsumiert werden.
     
  5. Einhaltung der Waffenregeln ist Pflicht. Bei Zuwiderhandeln muss mit Sanktionen gerechnet werden.
     
  6. Man hat sich in einer angemessenen Lautstärke zu ver- und unterhalten! Schreie, laute Rufe o. Ä. sind sowohl am Veranstaltungsort als auch außerhalb zu vermeiden!
     
  7. Besonders während der Programmpunkte auf der Bühne, aber auch in allen anderen Bereichen, sind unverhältnismäßig laute Geräusche zu vermeiden!
     
  8. Auf die ständige Sauberkeit ist zu achten! Jeder Platz ist so zu verlassen, wie man ihn zu sehen bekommen wünscht! Für jegliche Abfälle sind die örtlichen Mülleimer zu benutzen!
     
  9. Wahrung des Jugendschutzes und allg. Recht! Widerrechtliches Verhalten wird notfalls rechtlich geahndet.
     
  10. Freundlichkeit und Respekt! Alle Anwesenden werden so behandelt, wie man auch selbst behandelt werden möchte. Ein Verstoß kann zum Hausverbot führen!
     
  11. Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des Gebäudes und des Geländes sind zu unterlassen. Der Besucher haftet für verursachten Schaden.
     
  12. Einverständniserklärung der Eltern und nötige Papiere (z.B. Kopie Personalausweis, Führerschein, Reisepass) sind während der ganzen Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen eines Helfers oder Organisators vorzuzeigen!
     
  13. Es ist stets auf die Anweisungen der Helfer, insbesondere der Security, Sanitäter und Organisatoren zu hören.
     
  14. Tiere dürfen nicht mit auf die Veranstaltung gebracht werden. Ausnahmen stellen Begleithunde dar, wenn diese notwendig sind.
     
  15. Das benutzen von Rollschuhen, Skateboards, Rollern oder Ähnlichen ist im Gebäude nicht gestattet.

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